Später still in Bayern – Änderung des Feiertagsgesetzes

BayRVR – Bayerischer Rechts- und VerwaltungsreportDer Bayerische Landtag hat das Feiertagsgesetz geändert. Die Stille an stillen Tagen beginnt später: nicht mehr ab 0.00 Uhr, sondern ab 2.00 Uhr. Den Rest des Beitrags lesen »