Später still in Bayern – Änderung des Feiertagsgesetzes

BayRVR – Bayerischer Rechts- und VerwaltungsreportDer Bayerische Landtag hat das Feiertagsgesetz geändert. Die Stille an stillen Tagen beginnt später: nicht mehr ab 0.00 Uhr, sondern ab 2.00 Uhr. Den Rest des Beitrags lesen »

Später still in Bayern – Zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Dr. Georg NeureitherVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg

Der Bayerische Landtag hat das Feiertagsgesetz geändert (GVBl. 2013, 402). Die Stille an stillen Tagen beginnt später: nicht mehr ab 0.00 Uhr, sondern erst ab 2.00 Uhr. Den Rest des Beitrags lesen »