Auf Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die 3. Kammer vorläufig festgestellt, dass die Geschäfte in Euskirchen weder am 30.09.2018 („16. Knollenfest“), noch am 28.10.2018 („Simon-Juda-Markt“), noch am 16.12.2018 („Euskirchener Weihnachtsmarkt“) geöffnet werden dürfen. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Den Rest des Beitrags lesen »




