Der 9. Senat des NdsOVG hat entschieden, dass einem erwachsenen, alleinstehenden, gesunden Afghanen hazarischer Volks- und schiitischer Religionszugehörigkeit, der Afghanistan im Kindesalter verlassen hat und im Iran aufgewachsen ist, kein Abschiebungsschutz zusteht. Den Rest des Beitrags lesen »




