Mit heute verkündetem Urteil hat der BayVGH entschieden, dass die Regelung in der Friedhofssatzung der Gemeinde Olching, die für Urnenbestattungen eine Ruhefrist von zwei Jahren vorsieht, gültig ist. Der Normenkontrollantrag einer Olchinger Bürgerin wurde abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen




