Staatskirchenverträge mit den großen christlichen Kirchen sind ein altes und vielerprobtes Instrument zur Koordination ihrer jeweiligen Rechte und Interessen, waren aber immer auch Gegenstand des Streits: „Concordatum – mater rixarum“. Julia Lutz-Bachmann widmet sich der verfassungsrechtlichen Untersuchung der Fortentwicklung des Staatskirchenvertragsrechts hin zu einem paritätischen Religionsverfassungsvertragsrecht insbesondere in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Den Rest des Beitrags lesen »




