Die Polizeihochschule durfte einen angehenden Polizeibeamten wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung entlassen, weil er – wenn auch weitgehend passiv – Mitglied einer WhatsApp-Gruppe war, in der nationalsozialistische, antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende und frauenverachtende Kommentare und Bilder geteilt wurden. Dies hat das VG Freiburg entschieden und damit den gegen seine Entlassung gerichteten Eilantrag eines Polizeimeisteranwärters abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »




