KG: Verwendung der Nutzung des Hakenkreuz-Symbols auf einer Corona-Schutzmaske strafbar

Der 2. Strafsenat des KG hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin hin einen 63-Jährigen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen schuldig gesprochen, weil er im August 2022 auf der Internetplattform „Twitter“ zwei sog. Posts veröffentlicht hatte, auf denen jeweils ein Text nebst einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung sichtbar war, welche mittig die Abbildung eines Hakenkreuzes trägt. Das AG Tiergarten hatte den Angeklagten am 23.01.2024 in erster Instanz von dem Vorwurf des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen i.S.d. § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB freigesprochen, weil der Angeklagte das Hakenkreuz in ablehnendem Kontext genutzt habe. Dadurch sei der Schutzzweck des § 86a StGB nicht verletzt worden. Den Rest des Beitrags lesen »