Mathias Schmoeckel, Das Recht der Reformation in Frankreich und die Vollendung des modernen Staates

Die französische Rechtsgeschichte ist in Deutschland noch immer zu wenig bekannt: Die Erfindung der Gewaltentrennung wird Montesquieu zugeschrieben, nicht Claude de Seyssel, der dies auf Grund der Abnabelung der französischen Kirche von Rom um 1515 erstmals vertrat. Der Beginn der Diskussionen zur Verfassung und von Grundrechten liegt nicht im 18. Jahrhundert, sondern bei Jean Calvin bzw. dem Schock nach dem Bartholomäusnacht-Massaker. Ziel war der Erhalt des Königreichs unter einem Monarchen, der den verschiedenen Religionen als Rechtsgemeinschaften ebenso wie den Bürgern durch Recht gesicherte Möglichkeiten eines sicheren Lebens in Religionsvielfalt versprach. Mathias Schmoeckel analysiert das Vordringen der Reformation in der Rechtsordnung und Jurisprudenz, analysiert den Begriff „mos gallicus“, und beschreibt dann die Veränderungen des französischen Rechts in Bezug auf die Methoden und Quellen der Rechtswissenschaftler sowie die Auswirkungen auf die Religions- und Staatsordnung sowie ausgewählte Fragen des Zivil- und Strafrechts. Den Rest des Beitrags lesen »