Bundesrat: Beschluss – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens

Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19.09.2014 beschlossen, zu dem vom Bundestag am 03.07.2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gem. Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen, also nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Dr 381/14). Den Rest des Beitrags lesen »

Bundesrat: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens

Nach § 42 Abs. 1 Nr. 13 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Meldebehörde einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Angabe über den Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht, und bei Verheirateten auch das Datum, den Ort und den Staat der Eheschließung übermitteln. Diese Regelung soll ergänzt werden. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Meldewesen neu geregelt

Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 03.07.2014 den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (BT-Dr 18/1284) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (BT-Dr 18/2009) beschlossen. Damit wird im Bundesmeldegesetz die im Einkommensteuergesetz bereits vorgenommene Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften nachvollzogen. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in geänderter Fassung angenommen. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Innenausschuss tagt zum Meldewesen

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens vom 03.05.2013 soll nach dem Willen der Bundesregierung noch vor seinem Inkrafttreten Anfang Mai 2015 aktualisiert werden. Mit dem Inkrafttreten am 01.05.2015 seien zeitgleich Folgeregelungen des Bundes und der Länder erforderlich, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Dr 18/1284), der am Dienstag, 24.06.2014, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses ist. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Fortentwicklung des Meldewesens

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens vom 03.05.2013 soll nach dem Willen der Bundesregierung noch vor seinem Inkrafttreten Anfang Mai kommenden Jahres aktualisiert werden, „damit eine reibungslose Implementierung gewährleistet ist“. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.05.2015 bedürfe es zeitgleich Folgeregelungen des Bundes und der Länder, schreibt die Bundesregierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Dr 18/1284), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Den Rest des Beitrags lesen »