Noch im 21. Jahrhundert ist der Glaube an Hexerei und Magie verbreitet. In jüngerer Zeit ergangene Judikate belegen, dass es sich hierbei um ein ernstes gesellschaftliches Problem handelt, dem sich die Strafrechtswissenschaft bislang weitgehend entzogen hat. Im Kern geht es um die Strafbarkeit magischer Praktiken wegen Betrugs, abergläubischen Versuchs, Nötigung und Bedrohung, Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz. Den Rest des Beitrags lesen »




