Nach einem Beschluss des HessVGH vom 04.11.2016 ist die geplante Öffnung von Ladengeschäften in bestimmten Straßen der Innenstadt von Gießen sowie in Bereichen der Gewerbegebiete „Schiffenberger Tal“ und „Gießen West“ anlässlich der Veranstaltung „Liebigs Suppenfest“ am Sonntag, dem 06.11.2016, nicht zulässig. Eine entsprechende Erlaubnis der Stadt Gießen vom 24.10.2016 ist auch nach Auffassung des VGH offensichtlich rechtswidrig. Den Rest des Beitrags lesen




