Bundestag: Feststellung des Todes durch einen Arzt

Die Bezahlung der Feststellung des Todes eines Menschen durch einen Arzt ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 18/9408) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 18/9297). Wie die Fraktion darin ausführte, besteht beim Tod eines Menschen die gesetzliche Pflicht, einen Arzt zur Feststellung des Todes und zum Ausstellen eines Totenscheins heranzuziehen. Dazu verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung des Bestattungswesens ausschließlich bei den Ländern liege. In der Regel werde bestimmt, dass die Kosten der Leichenschau und der Ausstellung der Todesbescheinigung von denjenigen zu tragen sind, die für die Bestattung zu sorgen haben. Den Rest des Beitrags lesen