Ein Kommissaranwärter, der vor seiner Ernennung zum Polizeibeamten fremdenfeindliche und antisemitische Nachrichten in einer Chatgruppe verbreitet hat, weckt Zweifel an seiner persönlichen Eignung und darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. Das hat die 2. Kammer des VG Düsseldorf entschieden und damit die Klage des Polizeibeamten gegen das Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »




