Thomas Hahn, Staat und Kirche im deutschen Naturrecht – Das natürliche Kirchenrecht des 18. und 19. Jahrhunderts (ca. 1680 bis ca. 1850)

Unsere Vorstellungen vom Verhältnis von Staat und Kirche werden entscheidend von der Rechtsphilosophie des 18. und frühen 19. Jahrhunderts bestimmt. Das epocheprägende säkulare Naturrecht widmete sich staatskirchenrechtlichen Fragen im Teilgebiet des „natürlichen Kirchenrechts“. Dessen Anhänger leiteten aus übergeordneten Vernunftgründen Regeln ab, die – im Gegensatz zu den besonderen Rechtsordnungen einzelner Kirchen – für alle Religionen Gültigkeit beanspruchten. Den Rest des Beitrags lesen »