Der 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass mehrere Beschränkungen der geplanten Versammlung „Stopp den Krieg in Gaza Retten Rafah“ in Frankfurt a.M. rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass mehrere Beschränkungen der geplanten Versammlung „Stopp den Krieg in Gaza Retten Rafah“ in Frankfurt a.M. rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde die Untersagung der Teilnahme des Versammlungsleiters an der Kundgebung „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!“ und die Anordnung zur Bestellung einer Ersatzversammlungsleitung für rechtswidrig erklärt. Im Nachgang zu der gestrigen Entscheidung, mit der die Beschränkungen der oben genannten Kundgebung für rechtswidrig erklärt wurden, hat die Stadt Frankfurt a.M. mit Verfügung vom 21.03.2024 dem Anmelder und Versammlungsleiter untersagt, an der Kundgebung teilzunehmen, sowie aufgegeben, eine Ersatzversammlungsleitung zu bestellen. Dies stützt sie auf die Anmeldung der Versammlung unter dem Motto „From the river to the sea“. Der Antragsteller, zugleich Anmelder und Versammlungsleiter, hat am 21.03.2024 gegen die Verfügung der Stadt erfolgreich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass die Äußerung der Parole „From the river to the sea“ während der Versammlung „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!“ in Frankfurt a.M. nicht untersagt werden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des HessVGH hat bestätigt, dass bei der Kundgebung „Frieden in Nahost“ am 02.12.2023 in der Frankfurter Innenstadt unter anderem nicht zur Vernichtung Israels aufgerufen werden darf und die Parolen „From the river to the sea“ sowie „Juden Kindermörder“ zu unterlassen sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG in Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »