Das Land Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, den Trägerverein des Hindu-Tempels in Hamm-Uentrop als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen. Dies hat das VG Arnsberg mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 07.06.2013 entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »




