Aufgelesen XLVI – Privilegierte Tatbestände

Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, die im Besitz einer gültigen Aufenthalts­genehmigung sind.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, die sich an die gesetzlichen Bestimmun­gen halten und im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind. Den Rest des Beitrags lesen »