In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat die 3. Kammer des VG Darmstadt einen Antrag der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und des Evangelischen Dekanats Darmstadt-Land abgelehnt, mit dem diese sich gegen die von der Stadt Weiterstadt zugelassene Sonntagsöffnung am 11.10.2015 anlässlich der dortigen „Gesundheitsmesse für Laufkundschaft“ gewandt hatten. Den Rest des Beitrags lesen »




