LSG Berlin-Brandenburg: Jobcenter darf Geldgeschenk für Pilger-Reise nach Mekka auf Bürgergeld anrechnen

Der 18. Senat des LSG Berlin-Brandenburg hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Berliner Jobcenter berechtigt war, ein Geldgeschenk als Einkommen bzw. Vermögen auf das Bürgergeld anzurechnen. Das Geldgeschenk i.H.v. € 65.250,– hatten die drei Leistungsempfänger von ihrer Nachbarin erhalten, um nach Mekka reisen zu können. Im konkreten Fall hat der 18. Senat die Frage der Anrechenbarkeit bejaht. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 115 – Kunst und Wissenschaft: alles Käse

Mit der freien Kunst is es gerade so: Polizeiliche Belästigungen und kein Geld. Die Wissenschaft… und die Kunst… kommen allemal aus demselben Käsegeschäft. Den Rest des Beitrags lesen »

Abdelaali El Maghraoui, Geld im islamischen Recht – Die Grundzüge einer Geldtheorie nach der Rechtslogik ausgewählter klassisch-muslimischer Gelehrter

Im islamischen Recht finden sich viele Ansätze zu sozial- und wirtschaftsethischen Fragen. Das bekannteste Beispiel hierfür sind die zakāt-Pflichtabgabe auf Geld- und Sachvermögen sowie das ribā-Verbot, das allgemeinhin als Zinsverbot interpretiert und übersetzt wird. Erst eine Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Geldes ermöglicht es aber, das Wirtschaftsdenken im islamischen Recht vom Grund her zu erschließen. Den Rest des Beitrags lesen »

Stefan Grundmann/Jan Thiessen (Hrsg.), Religiöse Werte im Recht – Tradition, Rezeption, Transformation

Religiöse Werte im Recht sind sowohl ein historisches Phänomen mit jahrtausendealter Tradition als auch ein komplexer Gegenstand theoretischer Reflexion. Moral und Recht, Geld und Recht – dies sind Begriffspaare, die ohne Religion nicht denkbar sind, wie auch das Nebeneinander oder Gegeneinander von Recht verschiedener Provenienz verschiedene religiöse Prägungen nebeneinander oder gegenüber stellt. Die Beiträge dieses Bandes untersuchen historische Beispiele und theoretische Konzepte für Koexistenz und Konflikte von Recht und Religion. Dies erfolgt im Sinne vertikaler und horizontaler Rechtsvergleichung durch Vergleich von funktional äquivalenten Problemen und deren ähnlichen oder konträren Lösungen. Den Rest des Beitrags lesen »