Am Sonntag, 4. März 2018, dürfen die Geschäfte in Solingen-Ohligs anlässlich der Veranstaltung „Frühlingserwachen“ geöffnet sein. Dies hat das OVG in einem von der Gewerkschaft ver.di gegen die Freigabe der Ladenöffnung durch die Stadt Solingen angestrengten Eilverfahren entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des VG Düsseldorf bestätigt. Den Rest des Beitrags lesen »




