Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde das Verbot der Versammlung am 21.10.2023 ab 15.00 Uhr auf dem Opernplatz in Frankfurt a.M. zu dem Thema „Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten“ für rechtswidrig erklärt. Der Antragsteller und zugleich Anmelder der Versammlung, ein islamischer Verein, hat am 20.10.2023 gegen die Verbotsverfügung der Stadt ebenfalls vom 20.10.2023 erfolgreich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Die Stadt hatte zuvor die Versammlung verboten. Den Rest des Beitrags lesen »




