Jonas Dörschner, Vermeidungsverhalten bei religiöser Verfolgung

Ist eine schutzsuchende Person auch bzw. bereits dann „Flüchtling“ nach Art. 1 A Nr. 2 und nach Art. 33 Abs. 1 Genfer Flüchtlingskonvention vor Abschiebung geschützt, wenn sie sich in ihrem Herkunftsland im privaten Bereich unbeeinträchtigt zu ihrer Religion bekennen könnte und nur verfolgt werden würde, wenn sie sich nach ihrer Rückkehr öffentlich zu ihrer Religion bekennen würde? Jonas Dörschner erläutert, wie das BVerfG und das BVerwG diese Frage bis zum Erlass der sog. Qualifikationsrichtlinie beantwortet haben, und untersucht, ob ihre Auslegung mit der Richtlinie vereinbar ist. Er gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Auslegung der beiden Gerichte, der Flüchtlingsstatus sei in der genannten Situation noch nicht begründet, mit der Richtlinie vereinbar ist. Sein Ergebnis stellt er abschließend dem Urteil des EuGH vom 05.09.2012, C-71/11, C-99/11, gegenüber. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XXI – Religiöses Existenzminimum

Auch religiöse oder religiös motivierte Verfolgung kann politische Verfolgung … sein… Sie ist dies allerdings nicht schon dann, wenn die Religionsfreiheit, gemessen an der umfassenden Gewährleistung, wie sie Art. 4 Abs. 1 und 2 GG enthält …, Eingriffen und Beeinträchtigungen ausgesetzt ist. Vielmehr müssen die Eingriffe und Beeinträchtigungen eine Schwere und Intensität aufweisen, die die Menschenwürde verletzt…: Sie müssen ein solches Gewicht haben, daß sie in den elementaren Bereich der sittlichen Person eingreifen, in dem für ein menschenwürdiges Dasein die Selbstbestimmung möglich bleiben muß, sollen nicht die metaphysischen Grundlagen menschlicher Existenz zerstört werden… Den Rest des Beitrags lesen »