Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19.09.2014 beschlossen, zu dem vom Bundestag am 03.07.2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gem. Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen, also nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Dr 381/14). Den Rest des Beitrags lesen »




