Am kommenden Sonntag, 01.10.2017, dürfen die Geschäfte in Bonn anlässlich des „BonnFestes“ geöffnet sein. Dies hat das OVG in einem von der Gewerkschaft ver.di angestrengten Eilverfahren entschieden und damit die Entscheidung des VG Köln bestätigt. Den Rest des Beitrags lesen




