In dem Strafverfahren gegen Leonora M hat der 1. Strafsenat des OLG Naumburg (Staatsschutzsenat) die Anklage des Generalbundesanwaltes vom 07.07.2021 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Darüber hinaus hat der Senat den Haftbefehl in seiner außer Vollzug gesetzten Form aufrechterhalten. Den Rest des Beitrags lesen »




