HessVGH: Sonn- und Feiertagsarbeit in Brauereien, Betrieben zur Herstellung von alkoholfreien Getränken oder Schaumwein, Betrieben des Großhandels mit Erzeugnissen dieser Betriebe sowie in Fabriken zur Herstellung von Roh- und Speiseeis grundsätzlich unzulässig

Der HessVGH hat entschieden, dass die Ausnahmeregelungen in der sog. Bedarfsgewerbeverordnung über die Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in Brauereien, Betrieben zur Herstellung von alkoholfreien Getränken oder Schaumwein, Betrieben des Großhandels mit Erzeugnissen dieser Betriebe sowie in Fabriken zur Herstellung von Roh- und Speiseeis unwirksam sind. Einem entsprechenden Normenkontrollantrag wurde stattgegeben. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Karlsruhe: Kein Verkauf landwirtschaftlicher Produkte aus eigener Produktion an Sonn- und Feiertagen am badischen Rheinufer in Höhe der Leimersheimer Fähre

Der Kläger beabsichtigt, an Sonn- und Feiertagen landwirtschaftliche Produkte aus eigener Produktion am Rheinufer in Höhe der Leimersheimer Fähre zu verkaufen. Hierfür begehrte er von der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen eine entsprechende Ausnahme vom Verkaufsverbot. Diesen Antrag lehnte die Gemeinde mit Bescheid vom 20.05.2016 ab und forderte den Kläger auf, die allgemeinen Ladenöffnungszeiten zu beachten. Der dagegen eingelegte Widerspruch des Klägers blieb erfolglos. Den Rest des Beitrags lesen