VG Koblenz: Kein Anspruch auf Neupflanzung eines Friedbaums mit einem Stammdurchmesser von mindestens 20 cm

Der Nutzungsberechtigte der einer Rotbuche zugeordneten Grabstelle auf einem Waldfriedhof hat nach der Fällung des Baumes keinen Anspruch auf die Neupflanzung eines Baumes mit einem Stammdurchmesser von mindestens 20 cm. Dies entschied das VG Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab. Den Rest des Beitrags lesen »