In Deutschland lebende Staatsbürger des Kosovo sowie Bosnien-Herzegowinas, Albaniens und Serbiens bzw. deutsche Staatsbürger mit entsprechender Doppelstaatsbürgerschaft, die sich seit dem Jahr 2012 einer als islamistisch-extremistisch klassifizierten Organisation angeschlossen haben, sind Thema der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/23065) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/22165). Den Rest des Beitrags lesen »




