OVG Berlin-Brandenburg: Selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, „Pille danach“ anzubieten

Die Apothekerkammer Berlin hat ein berufsgerichtliches Verfahren gegen einen selbstständigen Apotheker eingeleitet. Dieser hat wiederholt die Abgabe der „Pille danach“ verweigert und sich in seiner Apotheke erst gar nicht mit diesen Arzneimitteln bevorratet. Der Apotheker beruft sich auf sein Gewissen, das ihm die Abgabe verbiete, weil er sich nicht an einer Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle. Den Rest des Beitrags lesen »