Am Sonntag, dem 08.01.2017, dürfen die Geschäfte im Rhein-Ruhr-Zentrum in Mülheim/Ruhr nicht geöffnet sein. Dies hat das VG Düsseldorf auf Antrag der Gewerkschaft ver.di durch eine einstweilige Anordnung vorläufig festgestellt und die entsprechende Rechtsverordnung der Stadt Mülheim vom 19.12.2016 beanstandet. Den Rest des Beitrags lesen




