Im islamischen Recht finden sich viele Ansätze zu sozial- und wirtschaftsethischen Fragen. Das bekannteste Beispiel hierfür sind die zakāt-Pflichtabgabe auf Geld- und Sachvermögen sowie das ribā-Verbot, das allgemeinhin als Zinsverbot interpretiert und übersetzt wird. Erst eine Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Geldes ermöglicht es aber, das Wirtschaftsdenken im islamischen Recht vom Grund her zu erschließen. Den Rest des Beitrags lesen »




