Bundestag: Sorge des Religionsbeauftragten über Lage der Religionsfreiheit

Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Thomas Rachel, hat sich bei einem Gespräch mit Mitgliedern des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe besorgt über die Lage der Religionsfreiheit weltweit geäußert. Zwei Drittel der Menschen lebten in Staaten, in denen diese teilweise massiv eingeschränkt werde und Vertreter religiöser Gruppen und Gemeinschaften der Diskriminierung ausgesetzt seien, so der CDU-Politiker. Die zunehmende Politisierung und Instrumentalisierung von Religionen fordere auch Demokratien heraus und setze religiöse Minderheiten unter Druck.

Als Beispiel einer eklatanten Verletzung der Religionsfreiheit verwies Rachel zunächst auf China, wo die Politik der Zentralregierung gezielt auf die Sinisierung der ethnischen und religiösen Minderheiten abziele. Opfer seien v.a. die Uiguren und Tibeter, aber auch Christen und Muslime. Im Iran, so der Religionsbeauftragte, erlebten wiederum die Bahá‘í eine systematische Verfolgung durch die iranischen Behörden. Sie dürften nicht nur ihre Religion nicht ausüben, sie würden auch ausspioniert, von Bildung ausgeschlossen, dürften nicht arbeiten oder ein Gewerbe betreiben, so Rachel.

Als Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit sehe er es als seine Aufgabe, die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema der Religionsfreiheit zu stärken, die Situation in den verschiedenen Ländern der Welt genau zu beobachten und sich gemeinsam mit der Bundesregierung für die Einhaltung dieses Menschenrechts zu engagieren, erklärte Rachel gegenüber den Abgeordneten. Es gelte, die Dimension von Religion in der Außenpolitik stärker mitzudenken, gerade bei außenpolitischen Analysen in Krisenregionen. Religiöse Akteure seien etwa mit Blick auf die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele wichtige Partner, betonte der Religionsfreiheitsbeauftragte. Angesichts der Schwäche von staatlichen Strukturen in Bürgerkriegsländern sei das wertvoll, denn religiöse Akteure besäßen oftmals die nötige Autorität, um in die Zivilgesellschaft hineinwirken könnten.

Rachel beschrieb es auf Nachfrage von Abgeordneten als Vorteil, dass das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit unter Schwarz-Rot erstmals im Auswärtigen Amt angesiedelt worden sei. Über die Botschaften ließen sich besser Informationen zur Situation der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in dem jeweiligen Land sammeln. Ziel sei es, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu einem eigenen Thema der Außenpolitik zu machen, betonte Rachel. Auf die Fragen nach Partnern seiner Arbeit nannte der Religionsfreiheitsbeauftragte insbesondere internationale Netzwerke wie die International Religious Freedom or Belief Alliance (IRFBA), an deren Konferenz in Prag er im November teilgenommen habe.

Religion habe die Kraft, Frieden zu stiften, sagte Rachel mit Blick auf das Treffen von Papst Leo XIV. in Istanbul mit Bartholomäus I., Patriarch der griechisch-orthodoxen Kirche in Konstantinopel. Das Zusammentreffen habe ein starkes Signal der Ökumene gesendet. Allerdings werde Religion zu oft auch missbraucht, um zu spalten oder Gewalt zu legitimieren. So etwa, wenn der russisch-orthodoxe Patriarch Kyrill I. den Angriffskrieg gegen die Ukraine verteidige.

Er selbst, so erläuterte Rachel als Antwort auf eine weitere Frage von Abgeordneten, sehe seinen Beitrag zur Befriedung als Religionsbeauftragter insbesondere darin, sich um Differenzierung bemühen, um so einseitigen oder polarisierenden Sichtweisen entgegenzutreten.

heute im bundestag Nr. 676 v. 03.12.2025

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