Über antisemitische Straftaten im dritten Quartal 2025 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Dr 21/2853) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 21/2664). Danach wurden dem Bundeskriminalamt für das dritte Quartal dieses Jahres bislang insgesamt 602 Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes „antisemitisch“ gemeldet, darunter 18 Gewalttaten (Stichtag: 30.09.2025).
Davon entfielen den Angaben zufolge auf die politisch rechts motivierte Kriminalität drei Gewalt- und 268 sonstige Straftaten und auf die politisch links motivierte Kriminalität elf sonstige Straftaten. Dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – ausländische Ideologie“ wurden laut Vorlage zehn Gewalt- und 233 sonstige Straftaten zugeordnet und dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie“ drei Gewalt- und 40 sonstige Straftaten. Im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – Sonstige Zuordnung“ waren zwei Gewalttaten und 50 sonstige Straftaten zu verzeichnen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.
Danach wurden bei den genannten Straftaten insgesamt acht Menschen leicht verletzt, davon drei auf Grund von Straftaten, die dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie“ zugeordnet sind, und jeweils zwei auf Grund von Straftaten, die der politisch rechts motivierten Kriminalität bzw. dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – ausländische Ideologie“ zugeordnet sind. Eine Person wurde der Antwort zufolge auf Grund von Straftaten des Phänomenbereichs „Politisch motivierte Kriminalität – sonstige Zuordnung“ leicht verletzt.
Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass ihrer Ansicht nach eine differenzierte Betrachtung antisemitischer Straftaten notwendig sei, da nicht allein der Rechtsextremismus eine Bedrohung für jüdisches Leben in Deutschland darstelle. Antisemitismus lasse sich in nahezu allen extremistischen Motivationslagen wiederfinden. Insofern stellten auch der auslandsbezogene und islamistische Extremismus sowie der Linksextremismus eine Bedrohung für jüdisches Leben in Deutschland dar. Neben den rechtsextremistischen nähmen insbesondere die Straftaten des auslandsbezogenen Extremismus einen erheblichen Anteil an antisemitischen Straftaten ein. Diese Entwicklung zeige sich insbesondere seit dem Terroranschlag der islamistischen Hamas vom 07.10.2023.
heute im bundestag Nr. 643 v. 24.11.2025





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