Aufgelesen 155 – Bestechend!

Tatsächlich war Korruption im Ausland bis ins Jahr 2002 nicht verboten gewesen, Unternehmen konnten sie sogar als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Auf den Druck der Amerikaner waren internationale Abkommen geschlossen worden, und Deutschland hatte sich verpflichtet, Auslandsbestechungen unter Strafe zu stellen.

„Ganz unter uns… In manchen Ländern geht es nicht ohne Schmiergeld. Wenn wir unsere deutschen Unternehmen bestrafen, dann schaffen wir für sie einen Wettbewerbsnachteil. Sie glauben doch nicht, dass China seinen Leuten verbietet, russische Amtsträger zu schmieren?“

(Elisa Hoven, Dunkle Momente, 2025, S. 296)

Hinterlasse einen Kommentar