LG München II: Strafverfahren gegen Florian J. (52 Jahre) wegen des Verdachts der Volksverhetzung

Die 6. Strafkammer des LG München II hat eine Verurteilung des Angeklagten wegen Volksverhetzung bestätigt. Der Angeklagte war vom AG Fürstenfeldbruck zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je € 60,– verurteilt worden, nachdem er auf seinem öffentlichen Facebook-Account ein Video veröffentlicht hatte, in dem nach den Feststellungen des Gerichts die Novemberpogrome 1938 mit der Impfkampagne zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie verglichen wurde.

Oberstaatsanwalt Andreas Franck – der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz – führte in seinem Plädoyer aus, dass der Angeklagte ein Zündler sei, der als Politiker genau wisse, wo es brenne, und dann Benzin ins Feuer schütte. Wenn der Holocaust zu einem willkürlichen Vergleichsobjekt für als unliebsam empfundene Maßnahmen degradiert werde, dann werde auch der Schutz von jüdischen Menschen vor antisemitischen Übergriffen geschleift.

Das LG München II wertete das zahlreich geteilte und mit „Gefällt mir“ markierte Video in Übereinstimmung mit dem AG und der Staatsanwaltschaft als Volksverhetzung. Der Vorsitzende hielt in der mündlichen Urteilsbegründung fest, dass das Video die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit der Willkür und dem Unrecht der Nationalsozialisten gegen die Juden in Deutschland gleichgesetzt habe. Von zahlreichen Kommentatoren bei Facebook sei das Video in diesem Sinn und als Aufruf, „auf die Straße zu gehen“, verstanden worden.

Auf Grund der Einkommensverhältnisse des Angeklagten setzte die Kammer lediglich die Tagessatzhöhe von € 60,– auf € 30,– herab.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Generalstaatsanwaltschaft München steht das Rechtsmittel der Revision zum BayObLG offen, das binnen einer Woche ab dem 17.08.2023 eingelegt werden müsste.

Pressemitteilung des OLG München Nr. 49 v. 18.08.2023

Eine Antwort to “LG München II: Strafverfahren gegen Florian J. (52 Jahre) wegen des Verdachts der Volksverhetzung”

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    […] Oberste Landesgericht (BayObLG) hat am 15.01.2024 ein Urteil des LG München II aufgehoben und den Angeklagten vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Der Angeklagte war […]

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