In o.g. Verfahren wurde die mündliche Verhandlung durchgeführt. Zu Beginn der Verhandlung führte die Vorsitzende der 5. Zivilkammer, Vorsitzende Richterin am LG Dr. Elisabeth Nitzinger-Spann, umfassend in den Sach- und Streitstand des Verfahrens ein. Sie führte aus, dass nach vorläufiger Bewertung der Kammer der Anspruch gegen die Erzdiözese München und Freising dem Grunde nach besteht. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass über die vom Kläger vorgebrachten körperlichen und seelischen Folgen des Missbrauchs auf Grund des Bestreitens der Beklagten eine umfangreiche Beweisaufnahme durchzuführen sein wird.
Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage mit den Parteivertretern räumte das Gericht den Parteivertretern auf deren Antrag eine Schriftsatzfrist zur Erwiderung auf die gerichtlichen Hinweise bis einschließlich 04.07.2023 ein. Des Weiteren wurde ein Entscheidungsverkündungstermin auf Freitag, 14.07.2023, bestimmt. In diesem Termin wird ein Beweisbeschluss verkündet werden, in dem das Gericht bestimmt, über welches Vorbringen des Klägers mit welchen Beweismitteln Beweis zu erheben ist.
Zum Hintergrund des Verfahrens ergeht noch folgender Hinweis: Bereits am 19.06.2023 hatte der Klägervertreter die Klage hinsichtlich des Beklagten Friedrich Kardinal Wetter zurückgenommen. Ebenfalls am 19.06.2023 war das Verfahren hinsichtlich der Rechtsnachfolger des emeritierten Papstes Benedikt XVI. durch gerichtlichen Beschluss abgetrennt worden. Das vorliegende Verfahren richtet sich daher nunmehr nur noch gegen den ehemaligen Priester H. sowie die Erzdiözese München und Freising.
Pressemitteilung des LG Traunstein v. 20.06.2023





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