Das OLG Celle – 5. Strafsenat, Staatsschutzsenat – hatte einen 42-jährigen Syrer durch Urteil vom 13.12.2018 wegen Unterstützung der „Jabat al-Nusra“ als einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und neun Monaten verurteilt und wegen weiterer Anklagepunkte freigesprochen. Die dagegen vom Angeklagten zum BGH erhobene Revision blieb ohne Erfolg.
Mit Beschluss vom 16.10.2019 (3 StR 262/19) hat der BGH die Revision verworfen, den Schuldspruch aber dahin geändert, dass der Angeklagte der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in zwei Fällen schuldig ist.
Die Entscheidung des OLG Celle gegen den Angeklagten ist damit rechtskräftig. (OLG Celle, Urt. v. 13.12.2018 – 5 StS – 1/18)
Pressemitteilung des OLG Celle v. 04.12.2019
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