Über in Deutschland befindliche mögliche Mitglieder des sog. Islamischen Staates (IS) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Dr 19/17602) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 19/17239). Danach besteht aktuell gegen eine mittlere dreistellige Anzahl von Personen in der Bundesrepublik zumindest der Anfangsverdacht der Mitgliedschaft im IS. Bei der Mehrzahl dieser Personen ergibt sich der IS-Bezug den Angaben zufolge aus ihrem Aufenthalt in Syrien beziehungsweise dem Irak.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, wurden beim Bundeskriminalamt zum Delikt „Verstoß gegen das Vereinsgesetz“ seit dem 01.01.2015 unter dem Begriff „Islamischer Staat“ insgesamt 298 Delikte mit insgesamt 271 Tatverdächtigen erfasst. Diese Zahlen können laut Vorlage auf Grund von Nach- und Änderungsmeldungen einzelner Bundesländer Veränderungen unterliegen.
heute im bundestag Nr. 280 v. 11.03.2020
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