Bundestag: Finanzierung von Religionsgemeinschaften

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion die Finanzierung von Religionsgemeinschaften durch ausländische Staaten untersagen, „die ihrerseits die Religionsfreiheit unterdrücken“. Es müsse ausgeschlossen werden, „dass autoritäre und theokratische Regime die Freiheit der Religionsausübung in Deutschland missbrauchen, um fundamentalistische Strömungen zu unterstützen, die sich gegen die allgemeinen Menschenrechte einschließlich der Religionsfreiheit richten“, heißt es in einem Antrag der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/6059), der erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand. Dabei sei auch auszuschließen, dass ausländische Regierungen das Verbot der Finanzierung von Religionsgesellschaften und ihren Geistlichen umgehen können, indem sie die Mittel über ihnen nahestehende Stiftungen weitergeben lassen.

Zudem wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, Transparenz hinsichtlich der Finanzierung von Religionsgesellschaften durch auswärtige Staaten zu sorgen. Hierfür seien zunächst wissenschaftliche Untersuchungen zu veranlassen und gegebenenfalls „die hierfür erforderlichen gesetzgeberischen Grundlagen zu verbessern“.

heute im bundestag Nr. 927 v. 29.11.2018

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: