Im Zuständigkeitsbereich der Abteilung „Terrorismus“ des Generalbundesanwalts sind im Jahr 2017, mit Stand zum 24.11.2017, 1.119 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Dr 19/184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 19/92) mit. Darunter sind 959 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, davon 234 mit Bezug zum sog. Islamischen Staat. Weiter berichtet die Bundesregierung über 151 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen, nicht-islamistischen Terrorismus sowie sechs mit Bezug zu inländischem Rechtsterrorismus.
heute im bundestag Nr. 587 v. 11.12.2017





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