Die 4. Kammer des VG Bayreuth hat in dem Verfahren wegen Ausweisung des früheren Bayreuther Imams Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, 22.07.2015, 13.00 Uhr im Sitzungssaal 1 des Gerichts anberaumt.
Die Kammer hat mit Beschluss vom 20.05.2014 dem Eilantrag des marokkanischen Staatsangehörigen stattgegeben, der mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken mit sofortiger Wirkung aus Deutschland ausgewiesen worden war. Dem Kläger wird vorgeworfen, als Prediger salafistisches Gedankengut zu verbreiten und dadurch die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Im Eilverfahren hat die Kammer im Rahmen einer persönlichen Anhörung des Klägers eine derart schwerwiegende Gefahr nicht erkennen können und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. In der Verhandlung am 22.07.2015 wird nun in der Hauptsache entschieden.
Pressemitteilung des VG Bayreuth v. 17.06.2015





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