Bundestag: Regelungen zu Sonn- und Feiertagsarbeit

Die Bundesregierung hält die bundesweiten Regelungen zur Sonn- und Feiertagsruhe für ausreichend. Das schreibt sie in ihrer Antwort (BT-Dr 18/3681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ (BT-Dr 18/3611). Sie betont darin auch die Zuständigkeit der Länder, Ausnahmeregelungen zuzulassen.

Anlass der Anfrage war eine Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 26.11.2014 – BVerwG 6 CN 1.13). Darin ging es um eine Verordnung des Landes Hessen, die Sonntagsarbeit unter anderem in Videotheken, Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften erlaubt hatte. In diesen Punkten erklärten die Richter die Verordnung für nichtig. Ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern seien von dem Urteil formal nicht betroffen, heißt es in der Antwort weiter. Dennoch will die Bundesregierung mit den Ländern über einen Handlungsbedarf beraten.

Die Grünen-Fraktion hatte sich auch nach aktuellen Zahlen erkundigt. Drei Viertel der Arbeitnehmer in Deutschland würden nie sonn- oder feiertags arbeiten, schreibt die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort. Nach Zahlen des statistischen Bundesamtes seien Arbeitnehmer in dem Bereich Land-, Forstwirtschaft und Fischerei am meisten betroffen. Rund 47% von ihnen hätten im Jahr 2013 ständig, regelmäßig oder gelegentlich sonntags gearbeitet. Mit knapp 39% folgten Erwerbstätige im Bereich der öffentlichen und privaten Dienstleistungen, im Bereich Verkehr, Lagerei und Kommunikation sei knapp jeder Dritte betroffen gewesen.

heute im bundestag Nr. 38 v. 23.01.2015

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