Außenminister Steinmeier hat in einer Erklärung mit dem französischen und dem italienischen Außenminister „antisemitische Hetze und Anfeindungen gegen Juden, Angriffe auf Menschen jüdischen Glaubens und Synagogen“ verurteilt. Es seien rote Linien überschritten, erklärte Bundesinnenminister de Maizière.
Ausdrücklich verurteilten die Außenminister „die hässlichen antisemitischen Äußerungen, Demonstrationen und Übergriffe der letzten Tage in aller Schärfe“.
„Judenfeindliche Hassparolen sind absolut unerträglich und durch nichts zu entschuldigen“, sagte Bundesjustizminister Maas. „Antisemitismus darf in Deutschland nie wieder eine Bühne bekommen. Antisemitische Töne bei Demonstrationen in Deutschland dürfen wir nicht akzeptieren“.
Rote Linie überschritten
„Israel hat ein Recht auf Selbstverteidigung. Dagegen kann man demonstrieren, die Art und Weise wie dies zur Zeit geschieht, ist allerdings erschreckend“, sagte Maas. Meinungsfreiheit rechtfertige keine Volksverhetzung und erst recht keine Gewalt.
Auch Bundesinnenminister de Maizière betonte, die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit könne zwar auch eine Kritik an der Politik Israels umfassen. Bei den Demonstrationen der vergangenen Tage gegen das militärische Vorgehen Israels im Gazastreifen seien allerdings rote Linien überschritten worden.
„Das Existenzrecht des Staates Israelis darf unter keinen Umständen in Frage gestellt werden. Genauso wenig darf es in der deutschen Öffentlichkeit Raum geben für offenen oder verdeckten Judenhass“, sagte der Innenminister.
Israelische Mitbürger und Einrichtungen schützen
Die stellvertretende Regierungssprecherin Wirtz sagte, die Sicherheitsbehörden in Deutschland täten alles dafür, „um sowohl israelische Staatsbürger wie auch israelische Einrichtungen zu schützen“.
Bundesjustizminister Maas bekräftigte: „Wir müssen alles tun, um jüdisches Leben in Deutschland zu schützen. Niemand darf sich bei uns bedroht fühlen“.
Staatsanwaltschaften, Polizei und Versammlungsbehörden seien gefragt, öffentlich einzuschreiten und gegebenenfalls Strafverfahren einzuleiten, so Bundesinnenminister de Maizière.
Bundesregierung v. 22.07.2014





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