Die sog. Gülen-Bewegung ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 18/1428). Darin verweist die Fraktion darauf, dass in der Türkei im vergangenen Jahr „ein offener Machtkampf zwischen der regierenden islamisch-konservativen AK-Partei von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und der zuvor jahrelang mit ihm verbündeten Bewegung um den in Pennsylvania lebenden pensionierten Imam Fethullah Gülen ausgebrochen“ sei. Nach Medienberichten über „Gehirnwäsche, Mobbing und Gewalt an Bildungseinrichtungen“, die der Gülen-Bewegung in Deutschland nahestehen sollen, hätten sich mehrere Landes- und Bundespolitiker für eine Überprüfung und mögliche Neubewertung dieser bislang nicht als verfassungsfeindlich eingestuften türkisch-islamischen Strömung ausgesprochen.
So habe der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) in einem Brief an den Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gefordert, dass sich die Innenministerkonferenz mit der Thematik befassen solle. Im April 2014 sei nach Angaben von Lewentz eine offene Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter rheinland-pfälzischem Vorsitz eingerichtet worden, um die Gülen-Bewegung auf eine mögliche verfassungsschutzrechtliche Relevanz zu prüfen.
Wissen wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung, ob die Gülen-Bewegung Thema der Frühjahrskonferenz der Innenminister vom 11. bis 13.07.2014 in Bonn sein wird. Auch erkundigen sie sich, welche Kenntnisse die Bundesregierung über eine offene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Gülen-Bewegung hat. Ferner fragen sie unter anderem danach, welche Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit der Gülen-Bewegung befassen.
heute im bundestag Nr. 279 v. 27.05.2014





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