BVerwG: Verbot der Vereine DawaFFM und Internationaler Jugendverein Dar al Schabab e.V. rechtmäßig

Das Bundesministerium des Innern hat die in Frankfurt a.M. ansässigen Vereinigungen DawaFFM und Internationaler Jugendverein Dar al Schabab e.V. zu Recht verboten. DawaFFM richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Das Verbot dieser Vereinigung erstreckt sich auf ihre Teilorganisation, den Internationalen Jugendverein Dar al Schabab e.V. Dies hat das BVerwG in Leipzig, das in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote des Bundesministeriums des Innern zuständig ist, entschieden.

Die Vereinigung DawaFFM ist ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes, obwohl sie anders als der Internationale Jugendverein Dar al Schabab e.V. nicht im Vereinsregister eingetragen ist und keine Satzung hat. Sie tritt als ein auf Dauer angelegter Personenzusammenschluss mit organisierter Willensbildung hervor, der durch Veröffentlichungen im Internet und durch Veranstaltungen das Ziel verfolgt, aus dem für richtig erachteten Verständnis des Islam abgeleitete verbindliche Handlungsanweisungen zu verbreiten.

Gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet sich DawaFFM vor allem deshalb, weil der Verein vor dem Hintergrund seiner das Rechtsstaatsprinzip ablehnenden Lehren die gewalttätigen Ausschreitungen, die Gegendemonstranten nach dem Zeigen der sog. Mohammed-Karrikaturen auf Veranstaltungen im Mai 2012 in Bonn und Solingen begangen haben, im Sinne gerechtfertigter Selbstjustiz gebilligt und mit der Aufstachelung zu weiterer Gewalt gedroht hat.

Diese Da­waFFM zu­re­chen­ba­ren Dro­hun­gen rich­ten sich, so­weit sie sich auf deut­sche Ein­rich­tun­gen in is­la­mi­schen Staa­ten und sich dort auf­hal­ten­de deut­sche Staats­bür­ger be­zie­hen, zudem gegen den Ge­dan­ken der Völ­ker­ver­stän­di­gung. Die­sen Ver­bots­grund er­füllt der Ver­ein fer­ner da­durch, dass er den be­waff­ne­ten Jihad in den von re­li­gi­ons­be­zo­ge­nen Auseinandersetzun­gen be­trof­fe­nen Staa­ten durch die Ver­brei­tung von Er­klä­run­gen, ge­walt­ver­herr­li­chen­den Kampf­ge­sän­gen und Ge­be­ten mit der Bitte um die Ver­nich­tung von Ame­ri­ka­nern, Juden, Chris­ten und Schii­ten un­ter­stützt. Da­waFFM wirkt so auf eine Ra­di­ka­li­sie­rung ins­be­son­de­re von jun­gen Mus­li­men hin und be­rei­tet den Boden für die Ge­win­nung von Kämp­fern für den be­waff­ne­ten Jihad in den ein­schlä­gi­gen Kon­flikt­staa­ten und auch für ent­spre­chend mo­ti­vier­te Ge­walt­ta­ten in Deutsch­land. (BVerwG, Urt. v. 14.05.2014 – BVerwG 6 A 3.13)

Pressemitteilung des BVerwG Nr. 32 v. 14.05.2014

Eine Antwort to “BVerwG: Verbot der Vereine DawaFFM und Internationaler Jugendverein Dar al Schabab e.V. rechtmäßig”

  1. Avatar von alshake alshake Says:

    Hat dies auf muslimistisch rebloggt.

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