Auch am diesjährigen Muttertag, dem 11.05.2014, wird der Verkauf von Blumen für vier Stunden (von 9 bis 13 Uhr) genehmigt. Floristen können somit, wie in den letzten Jahren, an diesem Sonntag bis zu vier Stunden öffnen.
Dazu hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration eine Allgemeinverfügung erlassen, die im Bayerischen Staatsanzeiger heute veröffentlicht wurde.
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Nr. 82 v. 28.03.2014





Hinterlasse einen Kommentar