Baden-Württemberg/Rheinland-Pfalz: Baden-Württemberg – Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk und zur Änderung medienrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorschriften

Durch eine Änderung in § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 SWR-Staatsvertrag verlieren die Freikirchen einen Sitz im SWR-Rundfunkrat und damit auch im Landesrundfunkrat Baden-Württemberg, § 14 Abs. 2 Satz 3 SWR-Staatsvertrag, die muslimischen Verbände in Baden-Württemberg gewinnen jeweils einen Sitz. Die entsprechende Regelung findet sich in § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 SWR-Staatsvertrag.

Hier finden Sie das Gesetz (GBl. 2013, 314).

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