Durch eine Änderung in § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 SWR-Staatsvertrag verlieren die Freikirchen einen Sitz im SWR-Rundfunkrat und damit auch im Landesrundfunkrat Baden-Württemberg, § 14 Abs. 2 Satz 3 SWR-Staatsvertrag, die muslimischen Verbände in Baden-Württemberg gewinnen jeweils einen Sitz. Die entsprechende Regelung findet sich in § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 SWR-Staatsvertrag.
Hier finden Sie das Gesetz (GBl. 2013, 314).





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