Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 27.06.2013 einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Strafgesetzbuches im Hinblick auf die Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (BT-Dr 17/13707) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Dr 17/14218) angenommen. Damit wird ein eigener Straftatbestand geschaffen, der einen Strafrahmen von einem bis 15 Jahren vorsieht. Für minderschwere Fälle beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre. Auch die Verjährungsregelung wurde angepasst.
Bei Enthaltung der Linksfraktion wies das Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Dr 17/1217) zurück, der ebenfalls die Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes zum Ziel hatte. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterte die SPD mit ihrem Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur wirksamen Bekämpfung der Genitalverstümmelung (BT-Dr 17/12374). Die SPD hatte vorgeschlagen, die Genitalverstümmelung zum Verbrechen hochzustufen. Einen Gesetzentwurf der Grünen zur Strafbarkeit der Genitalverstümmelung (BT-Dr 17/4759) erklärte der Bundestag einvernehmlich für erledigt.
Textarchiv des Bundestags v. 27.06.2013





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