Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz hat dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes (LT-Dr 16/15696) zugestimmt.
Anmerkung der Redaktion
Die Zweite Lesung erfolgt in der 129. Plenarsitzung am 20.06.2013.





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